Schulungen

Text aus Brandschutzschulung.

Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift VBg 1 (BgV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen. Lesen sie hierzu auch § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Brandschutzschulung für Unternehmen

An einer Brandschutzschulung sollte in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern mindestens ein Beschäftigter teilnehmen. in größeren Betrieben ist es ratsam, dass 5 % aller Beschäftigten oder zwei Personen pro Schicht oder Abteilung an einer Brandschutzschulung teilnehmen. die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.

Schulung für die Sicherheit in Betrieben

Ziel der Brandschutzschulung ist, dass in Betrieben in allen Abteilungen genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an der Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten. In die Unterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten. Im Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter.

offen

Falls es im Notfall zu einem Brand kommen sollte, ist es am wichtigsten als aller erstes alle Personen und Mitarbeiter die sich im Gebäude befinden in Sicherheit nach draußen zu bringen. Doch wer übernimmt diese Verantwortungsvolle Aufgabe in einem Notfall wo alle in Panik geraten?

In einer Evakuierungsschulung lernen Sie genau mit solchen Notsituationen umzugehen und als Leitpersonen in einem Notfall den kühlen Kopf zu bewahren. Nach dem Arbeitsschutzgesetzt muss es eine Person im Betrieb geben, die eine Brandschutzschulung und eine Evakuierungsschulung besucht hat. Es muss vor einem Notfall schon klar sein, welche Person im Betrieb die Evakuierung schnell und kontrolliert durchzieht.

Sie wollen gerne eine Schulung besuchen? Sie sind neugierig und wollen Brandschutzhelfer werden?
Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich zu allen Schulungen!

Schnelle Erste Hilfe kann Leben retten! In einer Notsituation möchte niemand gerne stecken, aber wenn es so weit kommen sollte, ist man froh zu wissen was man als erstes tun muss und wie man vorgeht. Keiner möchte hilflos in einer Situation wo ein Menschenleben gefährdet ist einfach nur danebenstehen. Genau diese Situationen erlernen Sie in einer Ersten-Hilfe-Schulung.

Die Teilnahme einer Ersten-Hilfe-Schulung hat die Gültigkeit von 2 Jahren. Man sollte die Erste-Hilfe-Schulung immer wieder auffrischen um in Notfallsituationen immer den kühlen Kopf zu bewahren und Menschenleben retten zu können oder Ihnen Erste-Hilfe-Leisten zu können.

Sie müssen Ihre Kenntnisse zur Ersten-Hilfe wieder auffrischen?

Dann rufen Sie uns an, gerne vereinbaren wir einen Gruppentermin zur Erste-Hilfe-Schulung!
Zögern Sie nicht, Erste-Hilfe Leistung kann Leben retten

offen