Wann eine Brandschutzordnung erstellt werden muss
Eine bundesweit einheitliche Vorgabe, wann eine Brandschutzordnung zwingend zu erstellen ist, gibt es nicht. Allerdings existieren vier Rechtsbereiche bzw. Seiten, die von Ihrem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstellung verlangen können.
1. Bauordnungsrecht
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bauordnungsrechtes besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung. Einzelne Bundesländer fordern allerdings von besonders gefährdeten Betrieben, wie zum Beispiel von Firmen der industriellen Fertigung, die Vorlage einer Brandschutzordnung, die sogar mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein muss. Darüber hinaus kann die Erstellung individuell über die Bau- und Nutzungsgenehmigung gefordert sein.
2. Arbeitsschutz
Nach dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) trägt der Arbeitgeber grundsätzlich für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter und die genutzten Räumlichkeiten gemäß der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Das Unternehmen trägt damit die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Aus der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem ArbSchG kann sich ein Handlungsbedarf ergeben.
3. Feuerversicherung
Der Abschluss und die Inanspruchnahme einer Feuerversicherung ist regelmäßig an die Erstellung einer Brandschutzordnung gebunden. Insbesondere brandgefährdeten Unternehmen wird von den Versicherungen häufig eine Verpflichtung auferlegt, um das Schadensrisiko zu minimieren.
4. Sonderfälle
Mitunter Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung und Strahlenschutzverordnung können die Erstellung einer Brandschutzordnung notwendig werden lassen.
Insbesondere im Rahmen des Arbeitsschutzes gewinnen Brandschutzordnungen an Bedeutung. Unter anderem die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) des Ausschusses für Arbeitsstätten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegen Brände ergreifen und das Verhalten im Brandfall dokumentieren müssen. Zum Beispiel eine erhöhte Brandgefährdung kann einen Handlungsbedarf auslösen. Solchen und vergleichbaren Verpflichtungen kann mit einer Brandschutzordnung Teil A entsprochen werden.
Allerdings ist die Erstellung einer Brandschutzordnung auch jenseits einer rechtlichen Verpflichtung sinnvoll und angeraten, da sie im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen kann.